§ 18 Datenschutzbestimmungen

(Auszug aus den Vereinsstatuten)

 

 

Jedes Mitglied erteilt mit seinem Beitritt zu HSV- St. Johann im Pongau (Sektion Radsport) die ausdrückliche Einwilligung, dass seine personenenbezogenen Daten, insbesondere Namen, Geburtsdatum, Bilder (auf denen man selbst ), Bankdaten, Funktion im Verein, seine für das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung, seine sportliche Erfolge und seine fachliche Ausbildung mittels Datenverarbeitung erfasst und innerhalb des Vereines und Verbandes sowohl verarbeitet als auch weitergegeben werden dürfen.

Diese zum Zwecke der Information, Mitgliederbetreuung und - verwaltung, Führung der Buchhaltung und Zustellung von Informationsmaterial aller Art. 

Des weiteren erteilt jedes Mitglied mit seinem Beitritt zum HSV-St. Johann im Pongau (Sektion Radsport) die Ausdrückliche Einwilligung, dass die bereits oben aufgelisteten personbezogenen Daten, zu Zwecken der Medienarbeit des Vereines und Verbandes elektronisch und in Papierform veröffentlicht werden dürfen.

Andere Kategorien von personenbezogenen Daten, die über das oben angeführte Ausmaß hinausgehen, werden nur nach einer ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds im Einzelfall innerhlab des Vereines und Verbandes erfasst und verarbeitet.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, die für die Vereinsarbeit notwendigen und zur Verügung gestellten Daten nicht eigenmächtig an Dritte weiterzugeben und gegen einen unbefugten Zugriff durch Dritte gebührlich zu schützen.

Eine Weitergabe an andere Personen, Organisationen abgesehen vom Verein und Verband findet ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Mitgliedes nicht statt.

Jedes Mitglied hat das Recht die Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen. Der dauerhafte Widerruf der Einwilligung durch Mitglied hat jedoch die Folge, dass die Verein- bzw. Verbandstätigkeit nicht mehr im vollen Umfang für die dafür vorgesehenen Zwecke ausgeführt werden können und in weiterer Folge die Verein- bzw. Verbandsziele nicht mehr erreicht werden können.

Als Konsequenz dessen behält sich der HSV-St. Johann im Pongau (Sektion Rad) bei Vorliegen eines dauerhaften Widerrufs ein Ausschlussverfahren gemäß § 6 Abs. 3 der Vereinsstatuten einzuleiten.